Unfallgutachten
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Kostenloses Unfallgutachten für den Geschädigten
Der geschädigte Autofahrer hat das Recht, einen qualifizierten, freien, unabhängigen Kfz Sachverständigen, zur Erstellung eines Unfallgutachtens, wie einen Anwalt seiner Wahl zu beauftragen.
Die Versicherung des Unfallverursachers trägt alle anfallenden Kosten. Wir erstellen ein wertvolles Unfallgutachten, das Ihnen hilft Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Nutzen Sie die Kompetenz des zertifizierten Kfz-Sachverständigenbüros Klados und die unabhängigen Kfz-Unfallgutachten unserer Spezialisten. Vertrauen Sie auf uns! Dafür sorgen wir.
Unsere Leistungen
- Schadensfeststellung: Der Gutachter ermittelt den Umfang des Schadens an Ihrem Fahrzeug und anderen beteiligten Gegenständen. Dazu gehört die Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs sowie die Einschätzung der Reparaturkosten.
- Wertminderung: Der Gutachter ermittelt, ob durch den Unfall eine Wertminderung am Fahrzeug entstanden ist. Dies kann bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs relevant sein und wird von der Versicherung erstattet.
- Kostenermittlung: Der Gutachter erstellt eine Kostenaufstellung für die Reparatur des Fahrzeugs. Dabei werden sowohl die Materialkosten als auch die Arbeitskosten berücksichtigt.
- Gutachten: Der Gutachter erstellt ein schriftliches Gutachten, das alle relevanten Informationen zum Unfall, zum Schaden und zur Haftung enthält. Dieses Gutachten kann als Grundlage für Versicherungsansprüche oder rechtliche Auseinandersetzungen dienen.
- Beratung: Der Gutachter berät den Geschädigten bei der Abwicklung des Schadensfalls und gibt Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
- Gerichtliche Gutachten: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass der Gutachter als Sachverständiger vor Gericht aussagt und sein Gutachten verteidigt.
Kurzgutachten statt Kostenvoranschlag
Bei sogenannten Bagatellschäden (in der Regel Schäden, die unterhalb von ca. 750,- € netto liegen), sind die Kosten zur Erstellung eines vollständigen Gutachtens unverhältnismäßig hoch und werden von Versicherungen nicht übernommen. Wir bieten Ihnen in solchen Fällen ein Kurzgutachten an. Unsere Kurzgutachten enthalten alle zur Schadensregulierung notwendigen Angaben. Bei einem Kurz-Gutachten, welches wir anstelle eines Kostenvoranschlags erstellen, arbeiten wir mit der gleichen Sorgfalt wie bei einem Gutachten. Unser zertifizierter Kfz- Sachverständiger erstellt Lichtbilder zu Beweiszwecken, wir dokumentieren der Schaden und das Fahrzeug kann ohne Risiko repariert werden.
Die Kosten eines Kurzgutachtens entsprechen etwa denen eines Kostenvoranschlags einer Kfz-Fachwerkstatt und werden in aller Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Sie haben noch Fragen zum Thema Unfallgutachten oder möchten gerne detaillierte Auskünfte? Selbstverständlich stehen wir gerne für Ihre Anfrage zur Verfügung.