FAQ
Was kostet mich als Geschädigter ein Unfallgutachten?
Nichts! Der geschädigte Autofahrer hat das Recht, einen qualifizierten, freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die Versicherung des Unfallverursachers trägt alle Kosten für das Gutachten. Wir berechnen Ihnen bei Nichterteilung des Auftrages auch keine Kosten für die Anfahrt und Besichtigung des Fahrzeuges. Nutzen Sie die Kompetenz des vom zertifizierten KFZ-Sachverständigenbüros Klados und die unabhängigen KFZ- Unfallgutachten unserer Spezialisten. Vertrauen Sie auf uns!
Welche Rechte habe ich als Geschädigter?
Die Gefahr in einen Verkehrsunfall im Straßenverkehr verwickelt zu werden ist hoch. In einem solchen Fall ist es gut zu wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Im deutschen Schadensersatzrecht gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er stünde, wenn der Verkehrsunfall sich nicht ereignet hätte. Wichtig sind insbesondere die nachfolgenden Schadensposten:
- Sachverständigenkosten: Wurde der Verkehrsunfall durch die Gegenseite verursacht und verschuldet, können Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges beauftragen. Eine Begutachtung durch einen Sachverständigen ist in der Praxis zumeist unverzichtbar, da erst durch die Begutachtung festgestellt werden kann wie hoch der Schaden an dem Fahrzeug ist bzw. wie hoch die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten und die Wertminderung sein werden.
- Reparaturkosten: Von der Gegenseite können die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bzw. die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten ersetzt verlangt werden. Zu beachten ist, dass eine Erstattung der MwSt. nur dann erfolgt, wenn diese anfällt.
- Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert): Liegt ein sog. Totalschaden bzw. wirtschaftlicher Totalschaden vor, so kann der Geschädigte von der Gegenseite den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes verlangen.
- Nutzungsausfallentschädigung: Für die Zeit, in der der Geschädigte sein Fahrzeug infolge des Verkehrsunfalls nicht nutzen kann, hat er einen Anspruch auf Gewährung einer Nutzungsentschädigung. Im Reparaturfall erfolgt die Erstattung für die Zeit der, durch den Sachverständigen geschätzten, Reparaturdauer . Im Totalschadensfall ist die, durch unseren Sachverständigen ermittelte, Wiederbeschaffungsdauer maßgeblich.
- Sonstige Schadensposten: Von dem Geschädigten können weitere Schadenspositionen, wie z.B. An- und Abmeldekosten, Entsorgungskosten und Wertminderung geltend gemacht werden. Diese ermittelt unser KFZ Sachverständige. 6. Rechtsanwaltskosten: Die Versicherung des Unfallverursachers hat, die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu tragen. Selbst bei vorerst klaren Verkehrsunfall kommt es bei der Regulierung oftmals zu Schwierigkeiten aufgrund des Regulierungsverhaltens einiger Haftpflichtversicherungen.
Wann kann ich mit der Reparatur meines Fahrzeuges beginnen?
Nachdem unser Sachverständiger Ihr Fahrzeug besichtigt und die Beweise gesichert hat, erteilt er Ihnen in der Regel eine Reparaturfreigabe. Dann kann unmittelbar mit der Reparatur begonnen werden.
Was macht ein KFZ-Sachverständiger?
Ein KFZ-Sachverständiger ist ein Experte, der bei Unfällen oder anderen Schadensfällen an Fahrzeugen hinzugezogen wird, um den Schaden zu begutachten und eine objektive Bewertung vorzunehmen. Die Aufgaben eines KFZ-Sachverständigen sind äußerst vielfältig und umfassen verschiedene Bereiche.
Aufgabenbereiche eines KFZ-Sachverständigen
- Schadensbegutachtung: Eine der Hauptaufgaben eines KFZ-Sachverständigen besteht darin, den entstandenen Schaden an einem Fahrzeug zu begutachten. Dabei wird der Sachverständige den Schaden genau analysieren, dokumentieren und bewerten. Dies umfasst sowohl sichtbare Schäden als auch versteckte Schäden, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.
- Wertgutachten: Ein weiterer wichtiger Aspekt der Arbeit eines KFZ-Sachverständigen ist die Erstellung von Wertgutachten. Dabei wird der Wert eines Fahrzeugs ermittelt, entweder vor einem Unfall oder nach einem Schaden. Dieses Gutachten kann für Versicherungsansprüche, den Verkauf oder den Kauf eines Fahrzeugs von Bedeutung sein.
- Reparaturkostenkalkulation: Ein KFZ-Sachverständiger erstellt auch eine detaillierte Kalkulation der Reparaturkosten. Dabei werden sowohl die Kosten für Ersatzteile als auch die Arbeitskosten berücksichtigt. Diese Kalkulation dient als Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung.
- Oldtimer-Gutachten: Ein Oldtimergutachten ist oft eine Voraussetzung für den Abschluss einer speziellen Oldtimer-Versicherung. Die Versicherungsgesellschaft benötigt eine genaue Bewertung des Fahrzeugs, um den Versicherungsschutz und die Prämie festzulegen. Ein Oldtimer Gutachten bietet Ihnen den Nachweis über den Wert des Fahrzeugs und schützt Sie im Falle eines Schadens oder Diebstahls.
Was ist ein Unfallgutachten?
Unfallgutachten dienen zuerst der Beweissicherung für den Anspruchsteller. Die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand werden dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden auch die Instandsetzungskosten kalkuliert. Wir ermitteln auch den Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall), den Restwert (Wert des Fahrzeuges nach dem Unfall) sowie die Wertminderung, die Nutzungsausfallklasse wie die Reparatur dauer.
Wir beziehen klar Stellung und bringen auch schwierige Fälle für Sie auf den Punkt. Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall. Sie haben Anspruch auf vollen Schadenersatz. Egal ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren, oder sich den Schaden auszahlen lassen.
Unfall gehabt? Fragen? Fragen!
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Unfallgutachten oder möchten gerne detaillierte Auskünfte? Selbstverständlich stehen wir gerne für Ihre Anfragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per WhatsApp, Anruf, Kontaktformular oder E-Mail. Alles Weitere klären wir dann bei einem persönlichen Gespräch.